Zugang zum öffentlichen Dienst

 

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Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Kein Wunder, immerhin arbeiten bei den Verwaltungsbehörden in Bund, Ländern und Gemeinden knapp 4,8 Mio. Menschen. Davon sind etwa 2,9 Mio. in einem Tarifvertragsverhältnis (Angestellte und Arbeiter) und ca. 1,7 Mio. im Beamtenverhältnis beschäftigt. Hinzu kommen noch 186.000 Berufs- und Zeitsoldaten.
Um einen Ausbildungsplatz im öffentlichen Dienst bewerben sich überproportional viele junge Menschen. In unsicheren Zeiten sind „sichere" Jobs besonders begehrt. Sie haben sich im Auswahlverfahren bewährt und eine Einstellungszusage erhalten. Der Zugang zum öffentlichen Dienst ist im Grundgesetz geregelt. Daraus abgeleitet werden die Kriterien für eine Einstellung. Für die Einstellungszusage als Tarifbeschäftigter oder Beamter zählen

  • Eignung,
  • Befähigung
  • und die fachliche Leistung.

Der im Verfassungsrecht verankerte Leistungsgrundsatz gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Beamte. Während es bei Arbeitnehmerpositionen auf die funktionsspezifische Qualifikation ankommt, gilt für eine Beamtenlaufbahn die laufbahnspezifische Qualifikation als entscheidende Zugangsvoraussetzung( siehe auch Seiten 22 und 23).

 

Von Beamten wird Verfassungstreue gefordert
Die bei der Einstellung von Beamten zu beachtenden Zugangsvoraussetzungen sind für alle Bereiche der Verwaltung im Wesentlichen einheitlich geregelt. Es müssen neben den allgemeinen Zugangsbedingungen wie Verfassungstreue und persönliche Integrität die Ausbildungsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen und Fachrichtungen erfüllt sein.

Auszubildende kennen kein Laufbahnrecht
Das Recht der Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) des öffentlichen Dienstes kennt kein Laufbahnsystem und in der Regel – abgesehen von berufsbezogenen Bildungsabschlüssen – keine formalen Zugangsvoraussetzungen. Bewerber werden allein aufgrund ihrer individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten eingestellt. Entscheidend ist die Eignung für den konkreten Arbeitsplatz.

Stellenausschreibung ist erforderlich
Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt überdies in der Regel voraus, dass eine Stellenausschreibung erfolgt ist, damit das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleistet ist. Die geeigneten Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle werden durch Auswahlverfahren ermittelt. Allerdings kennt der deutsche öffentliche Dienst keine zentralen Auswahlwettbewerbe. Die Auswahlverfahren werden von jeder Dienstbehörde in eigener Verantwortung und Zuständigkeit durchgeführt. Obwohl es keine allgemein verbindliche Regeln für die Form des Auswahlverfahrens gibt, nutzen die Verwaltungsbehörden heute auch Einstellungstests wie sie in der privaten Wirtschaft gangund gäbe sind.

Ohne freie Stelle gibt es keine Einstellung
Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt grundsätzlich eine offene Stelle voraus; den Parlamenten von Bund, Ländern und Kommunen ist es im Rahmen ihrer Haushaltskompetenz vorbehalten, über die Stellenausstattung des öffentlichen Dienstes zu entscheiden. Das Haushaltsrecht bestimmt, dass das Personal nicht nur nach den verfügbaren Haushaltsmitteln, sondern nach Stellen zu bewirtschaften ist. Für jeden Einzelnen muss grundsätzlich eine Stelle zuvor vom Haushaltsgesetzgeber bewilligt worden sein, auf der diese Person „geführt" werden kann. Das sehr spezifizierte haushaltsmäßige Verfahren im Personalbereich ist aus den Besonderheiten des Beamtenstatus entstanden. Die grundsätzliche Unkündbarkeit und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bis hin zur Beamtenversorgung begründen jahrzehntelange Zahlungsverpflichtungen. Mit der Einstellung sind daher erhebliche finanzielle Auswirkungen verbunden.

Auch Bürger aus EU-Mitgliedstaaten können eingestellt werden
Auch Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten können im deutschen öffentlichen Dienst eingestellt werden. Allerdings müssen sie die gleichen Bedingungen erfüllen, die auch von deutschen Bewerbern erfordert werden. Lediglich Positionen im Kernbereich des staatlichen Handelns sind deutschen Staatsangehörigen vorbehalten.


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