BerufsStart im öffentlichen Dienst: Ausbildungsvertrag

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:
Bausparen schon ab 16 JahrenBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung - Vorteile der Privaten Krankenversicherung

Buchen Sie diesen Platz für Ihren Banner:

Schon für 250 Euro können Sie einen Banner (halfsize 234x60) für 6 Monate buchen bzw. für 400 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Ihr Banner wird auf allen Einzelseiten unter berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de eingebunden. Einfach das Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns eine E-Mail.


Ausbildungsvertrag

Unabhängig vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für jeden Auszubildenden ein spezifischer Ausbildungsvertrag, der mit der ausbildenden Institution geschlossen wird. Er wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben, jede erhält jeweils ein Exemplar. Der Ausbildungsvertrag richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz. Er muss alle ausbildungsrelevanten Fragen enthalten wie Art der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, Probezeit, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Ausbildungsvergütung, Anzahl der Urlaubstage, Voraussetzungen für eine Kündigung.

Weitere Informationen unter:
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de

Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung als PDF

www.planet-beruf.de


Autor: Ruben Heim


 UNSER TIPP: eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst 

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte informiert rund um Berufe und die Ausbildung im öffentlichen Dienst. Behörden und andere interessierte Einrichtungen des öffentlichen Sektors können ihre Angebote für Ausbildungsberufe und Beamtenausbildungen kostenfrei eintragen. >>>Hier geht es zu weitzeren Informationen

mehr zu: Ausbildung im öffentlichen Dienst
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024