BerufsStart im öffentlichen Dienst: Schwer einzustellen, leicht zu kündigen? Gesundheitsvorsorge und Arbeitsplatzsicherheit

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Schwer einzustellen, leicht zu kündigen? Gesundheitsvorsorge und Arbeitsplatzsicherheit

Wie stark Arbeitsbedingungen, Arbeitsleistung und Gesundheitszustand aufeinander wechselwirken, sickert bei vielen gesellschaftlichen Gruppen langsam ins Bewusstsein. Wo der Arbeitgeber in der Verantwortung steht, die Arbeitsbedingungen so zu organisieren, dass physische und psychische Belastung begrenzt werden und nicht in physische und psychische Erschöpfung umschlagen, trägt der Arbeitnehmer die Verantwortung für seinen Gesundheitszustand, den er sozusagen "von außen", also unabhängig von den vorgefundenen Arbeitsbedingungen einbringt. Wo beide ihrer Verantwortung nachkommen, werden in der Regel hohe Motivation, gutes Miteinander und starke Arbeitsleistung herrschen.

"Mens sana in corpore sano", forderten die alten Römer. Kein dummer Gedanke. Auf den gesunden Geist in einem gesunden Körper sollten Auszubildende und besonders Beamtenanwärter im öffentlichen Dienst auch 2700 Jahre später noch achten. Die medizinische Tauglichkeit für den öffentlichen Dienst erstreckt sich bis in Ernährungs- und Sportgewohnheiten des jeweiligen Bewerbers hinein, da er seine Aufgaben möglichst uneingeschränkt zu erledigen hat - im Falle der Beamten auf Lebenszeit.

Starkes Übergewicht infolge hohen Fett- und Zuckerkonsums, Bewegungsmangels und Vorerkrankungen kann zur Nichteinstellung oder gar Kündigung führen, wo Auswirkungen der Folgeerkrankungen auf die Dienstfähigkeit erwiesen sind oder befürchtet werden müssen.

Weitere Informationen hierzu unter:
www.zeit.de/DOS-Gewicht-Gesundheit-Deutschland

www.haufe.de/personal

www.beihilferecht.de/gesundheitsvorsorge

www.debeka.de/ausbildung

Autor: Ruben Heim


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