Länder regeln Beurteilungssystem in eigener Zuständigkeit

 

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Die Länder regeln ihr jeweiliges Beurteilungssystem in eigener Zuständigkeit
Im Rahmen speziell geregelter Aufstiegsverfahren besteht für qualifizierte Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit, in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen. Voraussetzung ist in der Regel ein Auswahlverfahren, nach dessen erfolgreichem Bestehen sich eine dem Vorbereitungsdienst meist entsprechende Einführungszeit anschließt, sowie für den mittleren und gehobenen Dienst das Bestehen der einschlägigen Laufbahnprüfung. Für den höheren Dienst ist dagegen nach erfolgreicher Ableistung der mindestens 2 1/2 jährigen Einführungszeit lediglich die Vorstellung vor dem Bundespersonalausschuss vorgesehen. Der Aufstieg für einen begrenzten, der bisherigen Tätigkeit verwandten Aufgabenbereich ist erleichtert.
Die richtige Besetzung von Führungsfunktionen ist für die Leistungskraft einer modernen, leistungsstarken und wirtschaftlichen Verwaltung von besonderer Bedeutung. Deshalb werden gegenwärtig bei den einzelnen Dienstherrn in unterschiedlichem Umfang Führungsfunktionen zunächst auf Probe oder auf Zeit vergeben. Durch ein solches Instrumentarium werden die Personalauswahl und der Personaleinsatz leistungsorientiert verbessert.
Fehlbesetzungen (z.B. erst später feststellbare Führungsmängel) können korrigiert werden; die Mobilität von Führungskräften, die Leistungsmotivation und der Wettbewerb bei der Besetzung von Führungsfunktionen werden gestärkt.
Mit gezielter Fortbildung werden die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst weiter qualifiziert. Die Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten, einschließlich des Einsatzes neuer Techniken, dient auch dazu, den sich erhöhenden und verändernden Anforderungen im öffentlichen Dienst gerecht zu werden. Die Fortbildung erfolgt in eigenen Fortbildungseinrichtungen und extern. Der Bund hat als zentrale Fortbildungseinrichtung die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl eingerichtet.


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