Meldungen zur Ausbildung im öffentlichen Dienst: Tarifeinigung mit Kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken

 

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Tarifeinigung für kommunale Krankenhäuser und Unikliniken (Bereich Tarifgemeinschaft der Länder): Betrieblich-schulische Gesundheitsberufe erhalten Vergütung

Die Gewerkschaften erzielen für die o.a. Auszubildenden einen "grandiosen Erfolg"! Die betrieblich-schulischen Auszubildenden in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken erhalten ab dem 1. Januar 2019 eine Vergütung. ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben am 30. Oktober 2018 vereinbart, dass Auszubildende zu Medizinisch-Technischen Assistent/innen, Physiotherapeut/innen, Diätassistent/innen, Orthoptist/innen, Logopäd/innen und Ergotherapeut/innen in den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) einbezogen werden. Das gleiche hat ver.di auch mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die Universitätskliniken im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVAL) vereinbart. Hinzu kommt, dass künftig auch die Notfallsanitäter/innen im Bereich der Länder in den Tarifvertrag für Auszubildende in der Pflege aufgenommen wurden.

Die monatliche Vergütung ist fast so hoch wie im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege – einer der am besten bezahlten Ausbildungsberufe überhaupt. Das heißt konkret ab 01.01.2019 (für beide Tarifbereiche):
- im ersten Ausbildungsjahr: 965,24 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr: 1.025,30 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr: 1.122,03 Euro

Daneben haben Auszubildende in der Pflege, auch noch Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr in kommunalen Krankenhäusern, an Unikliniken 29 Urlaubstage im Bereich der Länder. 

38,5 Stunden wöchentliche Ausbildungszeit (West), in Baden-Württemberg 39 Stunden, 40 Stunden (Ost) im Bereich der kommunalen Krankenhäuser und 38,5 Stunden bzw. 40 Stunden (Ost) in Unikliniken im Bereich der Länder, eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 Prozent der Ausbildungsvergütung (West), 85,5 Prozent (Ost) in kommunalen Krankenhäusern und 95 Prozent an Unikliniken im Bereich der Länder, bis zu fünf Tage Freistellung für Prüfungsvorbereitungen, eine Prämie von 400 Euro bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung, bei bedarfsgerechter Ausbildung einen Anspruch auf Übernahme für mindestens zwölf Monate u.a.m.

Ab Ende Januar 2019 verhandelt ver.di mit den Ländern über Tariferhöhungen und ihr seid in Zukunft dabei. Alles, was für Auszubildende dabei herausspringt, gilt auch für die betrieblich-schulischen Auszubildenden. Es lohnt sich also, wieder auf die Straße zu gehen – gemeinsam mit allen anderen Berufsgruppen.

Für Auszubildende im Bereich der kommunalen Krankenhäuser folgt bereits die nächste Tariferhöhung ab März 2019. Das ist ein starkes Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst aus dem April 2018, als hunderttausende Kolleginnen und Kollegen u.a. dafür gestreikt haben. Heißt konkret: Die o.g. monatliche Vergütung je Ausbildungsjahr steigt dann bereits um weitere 50 Euro. Der Grund dafür ist, dass die betrieblich-schulischen Ausbildungsberufe im kommunalen Bereich in die bestehenden Ausbildungstarifverträge einbezogen werden, deshalb werden auch die jetzt schon geltenden Regelungen und Erhöhungen. Die nächsten Tarifverhandlungen finden im Herbst 2020 statt. Und dann kommt es künftig auch auf euch an!

Wie kam es zu diesem Erfolg? 

Die Gewerkschaft ver.di schreibt auf ihrer Website: "Angefangen haben Auszubildende an Unikliniken in Nordrhein-Westfalen. Sie haben eine bundesweite Tarifbewegung angestoßen, von deren Erfolg nun mindestens 4.500 Auszubildende profitieren – und all diejenigen, die diese Berufe in Zukunft in einem Klinikum im Bereich der Länder oder der Kommunen ergreifen. Sicher: Das ging zu langsam. Die Arbeitgeber haben viel zu lang auf Zeit gespielt, verzögert und blockiert. Doch jetzt habt ihr es geschafft – und ein ziemlich großes Rad gedreht!"

Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften lohnt sich! 
In Gewerkschaften organisieren sich Auszubildende, um gemeinsam ihre Bedingungen zu verbessern. So haben es sehr viele der Auszubildenden in bislang unbezahlten Ausbildungsberufen auch getan Nur weil sie Mitglied in ihrer Gewerkschaft ver.di und aktiv geworden sind, konnte ver.di überhaupt mit den Arbeitgebern verhandeln. Deshalb haben auch nur ver.di-Mitglieder einen Anspruch auf Leistungen in diesen Tarifverträgen und können sie – falls nötig – auch mit Hilfe von ver.di einklagen. Wer bis jetzt noch kein Mitglied ist, kann das jetzt natürlich gern nachholen: Denn je mehr drin sind, desto mehr kommt raus. Hier mehr Infos zur Gewerkschaftsmitgliedschaft in ver.di: Mitglied werden bei verdi

Hier mehr Details zum Erfolg von ver.di: 
Kommunale Arbeitgeber und Arbeitgeber in den Ländern 

Quelle: Website von ver.di (https://gesundheit-soziales.verdi.de/


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