Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Wohnen

 

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Tipps zum BerufsStart im öffentlichen Dienst: Wohnen

Eine eigene Wohnung zu finanzieren, ist für Auszubildende nicht so einfach. Die Chance auf eine bezahlbare eigene Wohnung steigt mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS). Ein WBS berechtigt zum Wohnen in öffentlich subventionierten Wohnungen. Den WBS bekommst du bei denWohnungsämtern der Gemeinden. Weil die Lage
auf dem Wohnungsmarkt nicht in allen Gemeinden gleich ist, gelten oft unterschiedliche Voraussetzungen für den Erhalt eines WBS.

Sparen können Auszubildende auch bei den Telefongebühren. Abhängig von der Höhe der Miete und des Nettoeinkommens bekommen Auszubildende Telefongebühren zum Teil erlassen. Der Antrag muss beim Sozialamt gestellt werden.

Wer wenig verdient, kann sich auch von den Radio- und TV-Gebühren befreien lassen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Ermäßigung der Telefongebühren. Informationen sind beim Sozialamt erhältlich.

Ein Tipp
Wohngeld: Wer nicht mehr zu Hause wohnt, kann Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist ein niedriges Einkommen.Wer Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann zusätzlich keinWohngeld beantragen. Der Antrag muss sofort gestellt werden, denn das Geld gibt es nicht rückwirkend. Informationen und Anträge gibt es bei den Wohngeldstellen der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen.
 


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