Informationen zur Bundesverwaltung und Regelungen für Bunsdesbeschäftigte

 

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Bundesbereich / Bundesverwaltung

Neben der Bundesregierung haben die anderen Verfassungsorgane – Bundespräsident, Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht - eine eigene Verwaltung. Die größte Verwaltung dieser Verfassungsorgane hat der Deutsche Bundestag mit emrh als 2.500 Beschäftigten Die Verwaltungen der anderen Verfassungsorgane umfassen hingegen jeweils nicht mehr als 200 Beschäftigte.

Ausgewählte Bereiche: Bundesminister, Ministerbüro, Parlamentarische/r Staatssekretär/in, Staatssekretär/in, Zentralabteilung, Fachabteilung, Referat, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Vertretung für die Belange behinderter Menschen.

Zu den obersten Bundesorganen zählt auch der Bundesrechnungshof. Er ist unabhängig von der Bundesregierung. Der Bundesrechnungshof mit rd. 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern prüft als Organ der Finanzkontrolle die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung der Bundesverwaltung.

Bereiche der Bundesverwaltung

Die Verwaltungskompetenz des Bundes besteht nur insoweit, als das Grundgesetz ausdrücklich, kraft Sachzusammenhanges oder kraft Natur der Sache eine Zuständigkeit des Bundes begründet. Die Gegenstände der bundeseigenen Verwaltung, so genannte unmittelbare Bundesverwaltung, sind stark begrenzt. Es handelt sich um Materien, die mit der Handlungsfähigkeit des Gesamtstaates eng verbunden sind. Von den Verwaltungsbereichen, die durch die Bundesverwaltung wahrgenommen werden, fallen nach dem Grundgesetz folgende Gegenstände unter die
Zuständigkeit des Bundes:

Auswärtiger Dienst
Der Auswärtige Dienst beschäftigt in der Zentrale und in den 226 Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate, Ständige Vertretungen bei den internationalen Organisationen) einschl. der Ortskräfte rd. 12.850 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bundesfinanzverwaltung
In den Bereich der Bundesfinanzverwaltung fallen u.a. die Steuer- und Zollverwaltung. Eine dreistufig gegliederte Behördenstruktur mit Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und örtlichen Behörden (Zollämtern) findet sich im Zollwesen. Die Oberfinanzdirektionen leiten zugleich die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder in ihrem Bezirk. Insgesamt besteht bei der Finanzverwaltung eine komplizierte Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern unter Einbeziehung der Kommunalverwaltungen. Der Zwang zur Zusammenarbeit soll dazu beitragen, dass bei der Erhebung staatlicher Einnahmen alle Ebenen im föderalen Staatsaufbau einbezogen werden. Die Bundesverwaltung hat in diesem
Sektor rd. 46.800 Beschäftigte.

Bundeswehr- und Verteidigungsverwaltung
Die Streitkräfte selbst werden wegen ihrer militärischen Funktionen nicht zur Verwaltung gerechnet, hierzu gehört jedoch die Bundeswehrverwaltung, die u.a. Aufgaben im Personalwesen hat und für die Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte zuständig ist. Die Streitkräfte umfassen 187.700 Berufs- und Zeitsoldaten (ohne Wehrpflichtige). Das Zivilpersonal bei der Bundeswehr umfasst 120.100 Beschäftigte.

Bundeswasserstraßen und Schifffahrt
In der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit 12.000 Beschäftigten besteht eine eigene Bundesverwaltung mit Mittelbehörden (Wasser- und Schifffahrtsdirektionen) und Unterbehörden (Wasser- und Schifffahrtsämter).

Bundespolizeibehörden, Bundeskriminalamt
Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt sind Polizeien des Bundes. Polizeiliche Aufgaben nimmt der Bund wahr, soweit dies auf Bundesebene erforderlich ist. Den 39.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei obliegen insbesondere die Aufgaben des Grenzschutzes, der Bahnpolizei und der Sicherung des Luftverkehrs auf den größeren Flughäfen sowie Aufgaben zur Unterstützung der Länder auf deren Anforderung. Das Bundeskriminalamt ist als Bundesoberbehörde für die Zusammenarbeit mit den Ländern und für bestimmte Aufgaben der Kriminalpolizei zuständig. Es verfügt über 5.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nachrichtendienste des Bundes sind
- der Bundesnachrichtendienst (BND),
- das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
- und der Militärische Abschirmdienst (MAD).

Eisenbahn, Post- und Telekommunikationsdienste sowie die Flugsicherung, die früher zur Bundesverwaltung
gehörten, sind (mit Ausnahme von Regulierungs- und Aufsichtsfunktionen) privatisiert worden. Die Bundeseisenbahnen sind in die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft überführt worden. Die Dienstleistungen im Bereich des Postwesens werden von der Post Aktiengesellschaft, der Telekom Aktiengesellschaft und der Postbank Aktiengesellschaft ebenfalls in privatrechtlicher Form wahrgenommen. Die Flugsicherung ist der Deutschen Flugsicherung GmbH übertragen worden. 1993 – vor Beginn der Privatisierung – waren in diesen Bereichen rd. 1 Mio. Personen beschäftigt. Bei den privatisierten Unternehmen sind aufgrund von Übergangsvorschriften auch noch Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Diese werden allerdings bei den statistischen Angaben zur Gesamtbeschäftigung im öffentlichen Dienst nicht mehr berücksichtigt.


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Red 20231115 / 20200608

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