Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV)

 

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Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV)

vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2831), zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582) geändert.

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Urlaubsjahr

§ 2 Gewährleistung des Dienstbetriebes

§ 3 (weggefallen)

§ 4 (weggefallen)

§ 5 Urlaubsdauer

§ 5a Urlaubsdauer bei Übergang zu Teilzeit

§ 6 Anrechnung und Übertragung von Urlaub aus anderen Beschäftigungsverhältnissen

§ 7 Inanspruchnahme von Urlaub; Verfall des Urlaubs

§ 7a Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung

§ 8 Widerruf und Verlegung

§ 9 Erkrankung

§ 10 Abgeltung

§ 11 (weggefallen)

§ 12 Zusatzurlaub

§ 13 Sonderregelungen für ehemals bundeseigene Unternehmen

§ 14 Zusatzurlaub für Beamtinnen und Beamte in besonderen Verwendungen

§ 15 Geltungsbereich

§ 16 Auslandsverwendung

§ 17 (weggefallen) 


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Red 20230918

 

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