Ab 16 Jahren...

 

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Ab 16 Jahren...

Mit 16 Jahren gilt man als "Jugendlicher", hieraus ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten:

Alkohol
Bier, Wein und ähnliche Getränke dürfen an über 16-Jährige ausgeschenkt werden.

Aufenthalt in Gaststätten
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, dürfen sich in Gaststätten bis 24 Uhr aufhalten.

Rauchen
Jugendlichen ab 18 Jahren ist es erlaubt, in der Öffentlichkeit zu rauchen. Das Jugendschutzgesetz wurde am 1.9.2007 geändert (davor war das Rauchen ab 16 Jahren erlaubt). Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein informatives Merkblatt zum Thema "Rauchen und Jugendschutz" herausgegeben, das man hier herunterladen kann.

In Discos, Tanzen gehen
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, können bis 24 Uhr in Discos bleiben. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten gelten diese Bestimmungen nicht, d.h. mit ihm kann der Jugendliche überall hingehen.

Ins Kino gehen
Auch Filme werden nach bestimmten Kriterien verschiedenen Altersgruppen zugeordnet und entsprechend freigegeben. D. h., Jugendliche können sich lediglich einen Film im Kino anschauen, wenn er für ihre jeweilige Altersgruppe freigegeben und ausgewiesen ist.
Für alle Altersgruppen gilt bei entsprechender Freigabe: zusammen mit einem Erziehungsberechtigten können Jugendliche zu jeder Tageszeit Filme sehen. Ohne einen Erziehungsberechtigten können Jugendliche nur Filme anschauen, die um um 24 Uhr enden.

Ehemündigkeit
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können heiraten, wenn ihr Partner volljährig ist und die Eltern und das Vormundschaftsgericht zustimmen.

Testament
Unter Aufsicht eines Notars können Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ein Testament errichten.


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