Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

 

 

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  A k t u e l l e    M e l d u n g e n : Tarifreform im öffentlichen Dienst

Ab 1. Oktober 2005 werden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgeschafft und durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Neuregelung gilt jeoch vorerst nur für die Bereiche des "Bundes und der Gemeinden". Für Landesbeschäftgite gelten die alten Regelungen vorerst weiter. Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten.

Für die Länder sind ebenfalls neue Regelungen in Kraft getreten. Seit 1.11.2006 gelten auch dort neue tarifliche Regelungen. Der TV-L hat insoweit sowohl den BAT / BAT-O als auch den MTArb / MTArb-O abgelöst.

Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Das neue Tarifrecht für den
öffentlichen Dienst >>>weiter

Der TVöD im Wortlaut

- Allgemeiner Teil >>>weiter 

- Besonderer Teil

Überleitungsregelungen

Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT) >>>weiter 

Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen
und Arbeiter  >>>weiter 

Tarifvertrag für Auszubildende im
öffentlichen Dienst  >>>weiter 

Tarifvertrag für Praktikantinnen
und Praktikanten im öffentlichen
Dienst  >>>weiter   

Zum Wortlaut des neuen "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)" >>>weiter 

Ab 1. Oktober 2005 werden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgeschafft und durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Neuregelung gilt jeoch vorerst nur für die Bereiche des "Bundes und der Gemeinden". Für Landesbeschäftgite gelten die alten Regelungen vorerst weiter. Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten.

Für die Länder sind ebenfalls neue Regelungen in Kraft getreten. Seit 1.11.2006 gelten auch dort neue tarifliche Regelungen. Der TV-L hat insoweit sowohl den BAT / BAT-O als auch den MTArb / MTArb-O abgelöst.

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Bundesangestelltentarifvertrag
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Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen
und Arbeiter  >>>weiter 

Tarifvertrag für Auszubildende im
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Tarifvertrag für Praktikantinnen
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Ab 1. Oktober 2005 werden der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) abgeschafft und durch den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt. Die Neuregelung gilt jeoch vorerst nur für die Bereiche des "Bundes und der Gemeinden". Für Landesbeschäftgite gelten die alten Regelungen vorerst weiter. Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten.

Für die Länder sind ebenfalls neue Regelungen in Kraft getreten. Seit 1.11.2006 gelten auch dort neue tarifliche Regelungen. Der TV-L hat insoweit sowohl den BAT / BAT-O als auch den MTArb / MTArb-O abgelöst.

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Die wichtigsten Kernpunkte des neuen TVöD haben wir hier zusammengefasst >>>weiter 

Strukturreformgesetz des Beamtenrechts

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Beamtenrechts >>>zum Download


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