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Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) - Übersicht -
vom 29.01.2020, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 22. April 2023
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften] *)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
*) Vertragschließende Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb). Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2 Ausbildungs- und Studienvertrag, Nebenabreden
§ 3 Probezeit, Kündigung
§ 4 Ärztliche Untersuchungen
§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung
§ 6 Nachweispflichten, Akteneinsichtsrecht
§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungs- und Studienzeit
§ 8 Studienentgelt und Studiengebühren
§ 8a Unständige Entgeltbestandteile
§ 8b Sonstige Entgeltregelungen
§ 9 Urlaub
§ 10 Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
§ 10a Familienheimfahrten
§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss
§ 12 Entgelt im Krankheitsfall
§ 12a Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen
§ 13 Vermögenswirksame Leistungen
§ 14 Jahressonderzahlung
§ 15 Zusätzliche Altersversorgung
§ 16 Beendigung, Verkürzung und Verlängerung des Vertragsverhältnisses
§ 17 Abschlussprämie
§ 18 Rückzahlungsgrundsätze
§ 19 Zeugnis
§ 20 Ausschlussfrist
§ 21 Inkrafttreten und Laufzeit