BerufsStart im öffentlichen Dienst: Private Vorsorge ist unverzichtbar

 

 

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Tipps für den BerufsStart: Private Vorsorge - Sichern Sie sich die staatliche Förderung

 

Gerade erst in den Beruf gestartet und dann soll man jetzt schon an die Rente denken? Ja, am besten wär’s. Je früher man sich darum kümmert, desto besser sieht Ihre Zukunft aus. Zumindest finanziell.

Bereits jetzt steht fest, dass das Rentenniveau deutlich sinken wird. Was Sie später einmal bekommen werden und ob das dann zum Leben reichen wird, weiß heute keiner. Daher sollten Sie gleich zum Berufsbeginn damit beginnen, privat vorzusorgen. Der Staat hilft Ihnen dabei und unterstützt durch verschiedene Fördermaßnahmen. Nutzen Sie diese. Die Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst helfen Ihnen dabei und bieten verschiedene Formen der privaten Altersvorsorge an (Sparverträge, Fondsanlagen oder direkte Rentenversicherungen).

Riesterförderung

Man kann es verstehen, dass Berufseinsteiger beim ersten selbst verdienten Geld nicht sofort an die Altersvorsorge denken. Aber gerade auf die Vorteile der staatlichen Riesterförderung sollte man auf keinen Fall verzichten.

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> Berufseinsteiger-Bonus
  Riester-Sparer erhalten im ersten Sparjahr automatisch eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage, wenn der Sparer zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulagenberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist. Damit soll ein Anreiz für frühzeitige Altersvorsorge geschaffen werden.

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Wohn-Riester

Der Bundestag hat mit dem Eigenheimrentengesetz den Weg für das sogenannte „Wohn-Riester“ freigemacht. Damit kann der Bau bzw. Kauf von Wohneigentum im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente erfolgen.
Gefördert wird dabei die Tilgung eines Darlehens zum Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Wohnung. Dabei muss der Kreditvertrag vorsehen, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Voraussetzung für Wohn-Riester
ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und nach 2007 angeschafft bzw. fertiggestellt wurde. Zusätzlich muss der Eigentümer dort seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Nicht gefördert wird der Kauf von vermieteten Wohnungen oder auch Modernisierungsmaßnahmen.

 

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> Förderberechtigt für die Riester-Rente sind:
 

> Arbeitnehmer/innen, Auszubildende und Praktikanten

> Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen, einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe, deren Leistung aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht,

> nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten),

> geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben,

> pflichtversicherte Selbstständige (z. B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung,

> Wehr- und Zivildienstleistende,

> Pflichtversicherte der Altenversicherung Landwirte (und Ehegatten),

> Beamte, Richter und Soldaten (gilt auch für Beamtenanwärter/innen).

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Eigenbeitrag

Trotz der staatlichen Förderung und der möglichen Steuererleichterungen muss der Einzelne auch einen Beitrag für seine Vorsorge leisten. Die Höhe des Eigenbeitrages beträgt 4 Prozent des maßgeblichen Einkommens.

 

Mindestbeitrag bei voller Ausschöpfung der Zulage
Im Veranlagungszeitraum ab 2008 4 Prozent des Einkommens maximal 2.100 Euro abzgl. der Zulage 

 

Alleinstehende erhalten eine Grundzulage. Sollte der Auszubildende oder Beamtenanwärter verheirat sein, sind beide Ehegatten förderberechtigt (es erhält jeder Ehegatte die ihm zustehende staatliche Förderung). Dazu muss ein entsprechender Vertrag geschlossen und jeweils die Eigenleistung erbracht werden).

 

Grundzulage
ab dem Jahr 2018 jährlich 175 Euro

 

Sollte der Auszubildende bzw. Beamtenanwärter schon ein Kind haben, kommt bei der Förderung die Kinderzulage in Höhe von 308 Euro hinzu. Wichtig: Um die volle Förderung erhalten zu können, muss der vom Einkommen und den Familienverhältnissen abhängige Mindestbeitrag geleistet werden.


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