Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) - Übersicht -

 

 

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Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

vom 27. Oktober 2009. zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 14. Juli 2022

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,
einerseits und [den vertragsschließenden Gewerkschaften] *) andererseits
wird Folgendes vereinbart:


*) Vertragschließende Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb). Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.

 

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Praktikantenvertrag, Nebenabreden

§ 3 Probezeit

§ 4 Ärztliche Untersuchungen

§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Haftung, Schutzkleidung

§ 6 Personalakten

§ 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit

§ 8 Entgelt

§ 9 Sonstige Entgeltregelungen

§ 10 Urlaub

§ 11 Entgelt im Krankheitsfall

§ 12 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

§ 13 Vermögenswirksame Leistungen

§ 14 Jahressonderzahlung

§ 15 Beendigung des Praktikantenverhältnisses

§ 16 Zeugnis

§ 17 Ausschlussfrist

§ 18 Inkrafttreten, Laufzeit

 

Anlage (zu § 18 Abs. 4)

1. Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. September 2005 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 31. März 2008.
2. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt) vom 22. März 1991.
3. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-O) vom 5. März 1991.
4. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen (Praktikanten) vom 12. Oktober 1973.
5. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen/Praktikanten (TV Zuwendung Prakt-O) vom 5. März 1991.
6. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970.
7. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende (TV VL Azubi-O) vom 8. Mai 1991


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Red 20231114

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