Informationen zur Kommunalverwaltung und zu den beamten- und tarifrechtlichen Regelungen der Gemeindebeschäftigten

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


Kommunalverwaltung

 

Die kommunalen Gebietskörperschaften - Gemeinden/Städte und Kreise/Landkreise (Gemeindeverbände) - sind Teile der Länder, in deren ausschließlicher Kompetenz es liegt, die kommunale Verwaltungsstruktur und die Gebietsgrenzen der Gemeinden und Kreise durch Landesgesetz zu regeln. Insgesamt bestehen in Deutschland 439 Kreise/Landkreise und kreisfreie Städte sowie 12.586 Gemeinden. In Gemeinden, Gemeindeverbänden, kommunalen Zweckverbänden
sind 1,39 Mio. Personen und in privatrechtlich organisierten Unternehmen rd. 340.200 Personen beschäftigt.

Die Kommunen unterliegen der Aufsicht und - soweit Staatsaufgaben von ihnen wahrgenommen werden - den Weisungen der Landesbehörden. Örtliche Angelegenheiten erfüllen die Gemeinden in eigener Verantwortung. Dieses kommunale Selbstverwaltungsrecht ist durch Art. 28 GG geschützt.

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der politischen Ordnung in Deutschland. Die Kommunalverfassungen der einzelnen Länder sehen unterschiedliche Modelle der Organisation der Verwaltungen vor. An der Spitze der Gemeindeverwaltungen/Kreisverwaltungen stehen hauptamtliche Verwaltungsbeamte. Je nach Typ der Kommunalverfassung und Art der Gemeinde sind die Amtsbezeichnungen unterschiedlich (z.B. bei Gemeinden:
Bürgermeister oder Oberbürgermeister bzw. Gemeinde-, Stadt- oder Oberstadtdirektor; bei den Landkreisen: Landrat bzw. Oberkreisdirektor). Sie werden entweder von der Kommunalvertretung oder unmittelbar von der Bevölkerung gewählt. Überdies nehmen die Kommunen staatliche Aufgaben im Auftrag wahr. Der überwiegende Teil der den Staatsbürger betreffenden Verwaltungsangelegenheiten wird auf kommunaler Ebene erledigt.

Die Kommunalverwaltung ist die dritte Säule der Verwaltung in Deutschland. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Bauverwaltung im weitesten Sinne (u.a. Stadtplanung, Straßenbau, Wohnungsfürsorge), soziale Dienste, Gesundheitsdienste sowie öffentliche Einrichtungen (z.B. Bäder, Kindergärten, Sportstätten). Auch sind die Gemeinden zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr, die Abfallentsorgung sowie für die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität und Fernwärme. Diese Versorgungseinrichtungen werden überwiegend in Form privatrechtlich organisierter Unternehmen betrieben.


 

Informationen zu Beschäftigten der Kommunalverwaltung PDF LINK

In den Ländern sind Beamte und Tarifbeschäftigte beschäftigt. Zu den beamtenrechtlichen Regelungen von "Landesbeamten" finden Sie weitere Infos unter www.kommunalbeamte.de

 

 

Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Berufsstart im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

Red 20231115

 

 

 

 

mehr zu: Kommunalverwaltung
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024