Bundesfreiwilligendienst (BFD)

 

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Bundesfreiwilligendient - Chance statt Pflicht

Der Gesetzgeber hat zum 1.7.2011 die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes beschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Der bisherige Zivildienst wird durch den Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Der Bundesfreiwilligendienst ist im Juli 2011 an den Start gegangen und dauert in der Regel zwölf Monate (mind. sechs Monate, höchstens 18 Monate. Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden. Anders als der Zivildienst steht der Bundesfreiwilligendienst Männern und Frauen jeden Alters offen. Der Freiwilligendienst ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen aber älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich. Der neue Dienst ergänzt die bisherigen Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologische Jahr (FÖJ). Beide liegen in der Zuständigkeit der Länder. Neben traditionellen Bereichen wie Pflege oder Behindertenbetreuung soll der neue Dienst auch in weiteren Einsatzfeldern wie Sport, Bildung, Integration oder Kultur möglich sein.

 

Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) verfolgt mehrere Ziele und soll Frauen wie Männern, Jungen wie Alten einen bereichernden Freiwilligendienst ermöglichen. Gleichzeitig soll der BFD möglichst vielen Menschen, die Unterstützung brauchen, durch freiwilliges Engagement helfen. Dabei soll es bewusst möglichst wenig staatliche Vorgaben geben, um passgenaue und individuelle Lösungen vor Ort zu ermöglichen.

Der BFD ist in den meisten Punkten an den bestehenden Jugendfreiwilligendiensten (FSJ und FÖJ) orientiert. Dort, wo die gesetzlichen Regelungen eine Abweichung erfordern - insbesondere bei Fragen der Finanzierungskompetenz des Bundes - richtet sich der BFD dann in der Regel am bisherigen Zivildienst aus. Neue Regelungen sind die absolute Ausnahme, so dass der BFD sowohl für die meisten Einrichtungen als auch für die meisten Interessenten in der Praxis sehr leicht handhabbar sein wird.

Die Hauptverantwortung für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) liegt in der Praxis bei den Einsatzstellen vor Ort. Diese gewinnen Freiwillige und stellen eine gute Begleitung während des Dienstes sicher.

Ziel ist es, einen bereichernden Freiwilligendienst zu ermöglichen, deswegen stehen die Wünsche und Interessen von Freiwilligen und Einsatzstellen im Vordergrund. Es soll bewusst möglichst wenig staatliche Vorgaben geben, um individuelle passgenaue Lösungen vor Ort zu ermöglichen.


 

Leistungen im Bundesfreiwilligendienst

Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten können, gilt derzeit (2013) die Höchstgrenze von 348 Euro monatlich (6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart. Darüber hinaus können die Freiwilligen unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung erhalten. Stattdessen kann auch eine entsprechende Geldersatzleistung geleistet werden.

TIPP: Merkblatt zum Bundesfreiwilligendienst

http://www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/Downloads/pdf/BFD-001_Merkblatt.pdf 


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