BerufsStart im öffentlichen Dienst: Konto für den öffentlichen Dienst

 

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Tipps für den BerufsStart: Konto für den öffentlichen Dienst

 


Das erste selbstverdiente Geld – spätestens jetzt sollten Sie sich um ein eigenes Girokonto kümmern.

Für Auszubildende und Beamtenanwärter ist das Girokonto bei einigen Banken gebührenfrei. Doch nach der Ausbildung wird man bei etlichen Banken zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich schon jetzt darüber informieren, was kosten Überweisungen, Kontoauszüge oder die ec-Karte. Manche Banken zahlen sogar Zinsen auf das Guthaben beim Girokonto.

Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie sich gerne an die Banken wenden, die dem öffentlichen Dienst in besonderer Weise verbunden sind. Für Berufseinsteiger oder Auszubildende gibt es aber vereinzelt noch kostenfreie Konten. Aber zumeist gilt das nur für die Ausbildungszeit oder bis zu einem bestimmten Lebensjahr. Wir informieren unter www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de/service ➚ .


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Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Berufsstart im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

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