BerufsStart im öffentlichen Dienst: Krankenversicherung

 

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Tipps für den BerufsStart: Krankenversicherung... 

 

Beide Versicherungsarten – GKV und PKV – verhalten sich gleich bzgl. Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und der zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung.

Etwa 87,5 Prozent der Krankenversicherten sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, 12,5 Prozent sind privat krankenversichert.

In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

> Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

> Private Krankenversicherung (PKV).

Die wesentlichen Unterscheidungen zwischen der GKV und PKV:

> bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz auf Basis weitgehend staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert,

> der Leistungsumfang ist lt. SGB V auf „wirtschaftliche, ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen“ beschränkt nicht risiko-, sondern einkommensabhängig.

 

Auszubildende, Studierende und Beamtenanwärter brauchen eine Krankenversicherung

 

Aber es besteht ein Recht auf Wahlfreiheit, d.h. die Auszubildenden können sich ihre Krankenkasse frei auswählen. Da es sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen erhebliche Unterschiede gibt, ist es ratsam, sich vorher umfassend zu informieren. Für Studierende und
Beamtenanwärter gelten andere Regelungen. Sie erhalten vom Dienstherrn eine Krankenfürsorgeleistung in Form der Beihilfe. Der Arbeitgeber deckt einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Krankheitskosten ab. Studierende und Anwärter müssen sich lediglich für den Teil absichern, den die Beihilfe nicht abdeckt. Mit diesen Besonderheiten sind die Selbsthilfeeinrichtungen (Krankenversicherer) bestens vertraut.

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