BerufsStart im öffentlichen Dienst: Bausparen

 

 

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Tipps zum Berufseinstieg: Bausparen...

 

Der Staat unterstützt das Bausparen und den Erwerb von Wohneigentum auf vielfältige Weise. Vor allem die staatliche Förderung während der Sparphase sollten sich die Berufseinsteiger nicht entgehen lassen. Damit Sie aber kein Geld verschenken, sollte man die Förderungen im Einzelnen gut kennen.

Hierbei helfen Ihnen die Selbsthilfeeinrichtungen im öffentlichen Dienst, denn sie kennen sich mit diesen Vorteilen bestens aus. Gefördert werden mit der verbesserten Wohnungsbauprämie jährlich maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Paaren (bislang 512 Euro und 1.024 Euro). Als Wohnungsbauprämie erhalten Bausparer 10 Prozent auf die eingezahlten Beiträge (statt der aktuell geltenden 8,8 Prozent). Wer also 700 Euro bzw. 1.400 Euro pro Jahr einzahlt, erhält eine Wohnungsbauprämie von 70 Euro bzw. 140 Euro. Bausparer können sich die Wohnungsbauprämie auszahlen lassen, wenn sie das im Bausparvertrag angesparte Geld für „wohnwirtschaftliche Zwecke“ verwenden – so wie es in § 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes heißt. Dazu zählt im Besonderen der Bau oder Kauf eines Hauses bzw. der Erwerb einer Eigentumswohnung. Auch Renovierungsarbeiten am Eigenheim fallen in den Geltungsbereich der Prämie.

Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz werden bei Bausparverträgen bis zu 1.024 Euro Einzahlungen pro Jahr bei Verheirateten und maximal 512 Euro bei Ledigen gefördert. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent ab 1.1.2021). Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderungen ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen im Jahr nicht überschritten werden. Aber keine Sorge, diese Grenzen liegen so hoch, dass sie von Auszubildenden, Studierenden, Praktikanten und Beamtenanwärtern nicht erreicht werden.

Bausparmittel dürfen für folgende Zwecke eingesetzt werden Grundsätzlich können Bausparer das Bausparguthaben frei verwenden, sofern eine Frist von mindestens sieben Jahren seit Vertragsbeginn verstrichen ist. Wird das Bauspardarlehen in Anspruch genommen, müssen die Mittel für wohnwirtschaftliche Vorhaben verwendet werden. Neben dem Kauf einer Eigentumswohnung bzw. einem Haus können das beispielsweis sein:

> Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses

> Kauf von Bauland

> Erwerb von Erbbaurechten

> Finanzierung einer Ferienwohnung

> Modernisierungsmaßnahmen oder Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Immobilie

> Um- und Ausbau von Immobilien

> Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden

> Zahlung der Kaufnebenkosten oder Grunderwerbsteuer

> Einbau von Alarmanlagen

 

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