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Ausbildungsvertrag
Unabhängig vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt für jeden Auszubildenden ein spezifischer Ausbildungsvertrag, der mit der ausbildenden Institution geschlossen wird. Er wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben, jede erhält jeweils ein Exemplar. Der Ausbildungsvertrag richtet sich nach dem Berufsbildungsgesetz. Er muss alle ausbildungsrelevanten Fragen enthalten wie Art der Ausbildung, Beginn und Dauer, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, Probezeit, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Ausbildungsvergütung, Anzahl der Urlaubstage, Voraussetzungen für eine Kündigung.
Weitere Informationen unter:
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung als PDF
Autor: Ruben Heim
UNSER TIPP: eBook zum Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte informiert rund um Berufe und die Ausbildung im öffentlichen Dienst. Behörden und andere interessierte Einrichtungen des öffentlichen Sektors können ihre Angebote für Ausbildungsberufe und Beamtenausbildungen kostenfrei eintragen. >>>Hier geht es zu weitzeren Informationen |