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Regelungen für jugendliche Auszubildende
Auszubildende unter 18 Jahren fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Prinzipiell dürfen Jugendliche nur acht Stunden am Tag (= 40 Wochenstunden) in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Überstunden und Mehrarbeit sind verboten. Nur in Ausnahmefällen, wenn es dem Ausbildungszweck dient oder Notfälle einen kurzfristigen Einsatz nötig machen, wird diese Regelung außer Kraft gesetzt. Die entstandene zeitliche Mehrarbeit soll vom Arbeitgeber kompensiert werden. Dies gilt auch für Sonn- und Feiertage, die grundsätzlich für jugendliche Auszubildende arbeitsfrei sind.
Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin belegt die negativen Auswirkungen, wo diese Regelungen durchbrochen werden: Die betroffenen Auszubildenden leiden unter Schlaf- und Gesundheitsproblemen.
Während erwachsene Auszubildende bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden Anspruch auf 30 Minuten Pause haben, haben jugendliche Auszubildende diesen Anspruch schon nach mehr als viereinhalb Stunden und nach über sechs Stunden Arbeit sogar insgesamt eine Stunde Pause.
Weitere Informationen unter:
www.baua.de/Publikationen
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend als PDF
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
Autor: Ruben Heim
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