TV für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD): § 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils

 

 

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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

- Allgemeiner Teil -

 

§ 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils

[In den Besonderen Teilen geregelt]


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Red 20240118

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