TVSöD Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) - Übersicht -

 

 

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Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) - Übersicht -

vom 29.01.2020, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 22. April 2023

 

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften] *)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:

*) Vertragschließende Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb). Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2 Ausbildungs- und Studienvertrag, Nebenabreden

§ 3 Probezeit, Kündigung

§ 4 Ärztliche Untersuchungen

§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung

§ 6 Nachweispflichten, Akteneinsichtsrecht

§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungs- und Studienzeit

§ 8 Studienentgelt und Studiengebühren

§ 8a Unständige Entgeltbestandteile

§ 8b Sonstige Entgeltregelungen

§ 9 Urlaub

§ 10 Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

§ 10a Familienheimfahrten

§ 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss

§ 12 Entgelt im Krankheitsfall

§ 12a Entgeltfortzahlung in sonstigen Fällen

§ 13 Vermögenswirksame Leistungen

§ 14 Jahressonderzahlung

§ 15 Zusätzliche Altersversorgung

§ 16 Beendigung, Verkürzung und Verlängerung des Vertragsverhältnisses

§ 17 Abschlussprämie

§ 18 Rückzahlungsgrundsätze

§ 19 Zeugnis

§ 20 Ausschlussfrist

§ 21 Inkrafttreten und Laufzeit


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Red 20240117

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