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Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2970) geändert
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Beschäftigung von Kindern
§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern
§ 6 Behördliche Ausnahmen für Veranstaltungen
§ 7 Beschäftigung von nicht vollzeitschulpflichtigen Kindern
Dritter Abschnitt
Beschäftigung Jugendlicher
Erster Titel
Arbeitszeit und Freizeit
§ 8 Dauer der Arbeitszeit
§ 9 Berufsschule
§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
§ 12 Schichtzeit
§ 13 Tägliche Freizeit
§ 14 Nachtruhe
§ 15 Fünf-Tage-Woche
§ 16 Samstagsruhe
§ 17 Sonntagsruhe
§ 18 Feiertagsruhe
§ 19 Urlaub
§ 20 Binnenschiffahrt
§ 21 Ausnahmen in besonderen Fällen
§ 21a Abweichende Regelungen
§ 21b Ermächtigung
Zweiter Titel
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen
§ 22 Gefährliche Arbeiten
§ 23 Akkordarbeit; tempoabhängige Arbeiten
§ 24 Arbeiten unter Tage
§ 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen
§ 26 Ermächtigungen
§ 27 Behördliche Anordnungen und Ausnahmen
Dritter Titel
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers
§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
§ 28a Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 29 Unterweisung über Gefahren
§ 30 Häusliche Gemeinschaft
§ 31 Züchtigungsverbot; Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak
Vierter Titel
Gesundheitliche Betreuung
§ 32 Erstuntersuchung
§ 33 Erste Nachuntersuchung
§ 34 Weitere Nachuntersuchungen
§ 35 Außerordentliche Nachuntersuchung
§ 36 Ärztliche Untersuchungen und Wechsel des Arbeitgebers
§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen
§ 38 Ergänzungsuntersuchung
§ 39 Mitteilung, Bescheinigung
§ 40 Bescheinigung mit Gefährdungsvermerk
§ 41 Aufbewahren der ärztlichen Bescheinigungen
§ 42 Eingreifen der Aufsichtsbehörde
§ 43 Freistellung für Untersuchungen
§ 44 Kosten der Untersuchungen
§ 45 Gegenseitige Unterrichtung der Ärzte
§ 46 Ermächtigungen
Vierter Abschnitt
Durchführung des Gesetzes
Erster Titel
Aushänge und Verzeichnisse
§ 47 Bekanntgabe des Gesetzes und der Aufsichtsbehörde
§ 48 Aushang über Arbeitszeit und Pausen
§ 49 Verzeichnisse der Jugendlichen
§ 50 Auskunft; Vorlage der Verzeichnisse
Zweiter Titeil
Aufsicht
§ 51 Aufsichtsbehörde; Besichtigungsrechte und Berichtspflicht
§ 52 weggefallen
§ 53 Mitteilung über Verstöße
§ 54 Ausnahmebewilligungen
Dritter Titel
Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz
§ 55 Bildung des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz
§ 56 Bildung des Ausschusses für Jugendarbeitsschutz bei der Aufsichtsbehörde
§ 57 Aufgaben der Ausschüsse
Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 57 Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 59 Bußgeldvorschriften
§ 60 Verwaltungsvorschriften für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
Schlußvorschriften
§ 61 Beschäftigung von Jugendlichen auf Kauffahrteischiffen
§ 62 Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
§ 63 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
§ 64 Änderung der Handwerksordnung
§ 65 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
§ 66 Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
§ 67 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 68 Änderung der Gewerbeordnung
§ 69 Änderung von Verordnungen
§ 70 Änderung des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 71 Berlin-Klausel
§ 72 Inkrafttreten
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Red 20230904