Informationen zur Kommunalverwaltung und zu den beamten- und tarifrechtlichen Regelungen der Gemeindebeschäftigten

 

 

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Kommunalverwaltung

 

Die kommunalen Gebietskörperschaften - Gemeinden/Städte und Kreise/Landkreise (Gemeindeverbände) - sind Teile der Länder, in deren ausschließlicher Kompetenz es liegt, die kommunale Verwaltungsstruktur und die Gebietsgrenzen der Gemeinden und Kreise durch Landesgesetz zu regeln. Insgesamt bestehen in Deutschland 439 Kreise/Landkreise und kreisfreie Städte sowie 12.586 Gemeinden. In Gemeinden, Gemeindeverbänden, kommunalen Zweckverbänden
sind 1,39 Mio. Personen und in privatrechtlich organisierten Unternehmen rd. 340.200 Personen beschäftigt.

Die Kommunen unterliegen der Aufsicht und - soweit Staatsaufgaben von ihnen wahrgenommen werden - den Weisungen der Landesbehörden. Örtliche Angelegenheiten erfüllen die Gemeinden in eigener Verantwortung. Dieses kommunale Selbstverwaltungsrecht ist durch Art. 28 GG geschützt.

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der politischen Ordnung in Deutschland. Die Kommunalverfassungen der einzelnen Länder sehen unterschiedliche Modelle der Organisation der Verwaltungen vor. An der Spitze der Gemeindeverwaltungen/Kreisverwaltungen stehen hauptamtliche Verwaltungsbeamte. Je nach Typ der Kommunalverfassung und Art der Gemeinde sind die Amtsbezeichnungen unterschiedlich (z.B. bei Gemeinden:
Bürgermeister oder Oberbürgermeister bzw. Gemeinde-, Stadt- oder Oberstadtdirektor; bei den Landkreisen: Landrat bzw. Oberkreisdirektor). Sie werden entweder von der Kommunalvertretung oder unmittelbar von der Bevölkerung gewählt. Überdies nehmen die Kommunen staatliche Aufgaben im Auftrag wahr. Der überwiegende Teil der den Staatsbürger betreffenden Verwaltungsangelegenheiten wird auf kommunaler Ebene erledigt.

Die Kommunalverwaltung ist die dritte Säule der Verwaltung in Deutschland. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Bauverwaltung im weitesten Sinne (u.a. Stadtplanung, Straßenbau, Wohnungsfürsorge), soziale Dienste, Gesundheitsdienste sowie öffentliche Einrichtungen (z.B. Bäder, Kindergärten, Sportstätten). Auch sind die Gemeinden zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr, die Abfallentsorgung sowie für die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität und Fernwärme. Diese Versorgungseinrichtungen werden überwiegend in Form privatrechtlich organisierter Unternehmen betrieben.


 

Informationen zu Beschäftigten der Kommunalverwaltung PDF LINK

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Red 20231115

 

 

 

 

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