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Ausbildung beim Eisenbahn-Bundesamt
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Sein Hauptsitz ist in Bonn. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes (EdB) und die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das EBA überwacht darüber hinaus die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE), die einer Sicherheitsbescheinigung oder einer Sicherheitsgenehmigung bedürfen.
In der Referendar- und Anwärterausbildung werden Ingenieurinnen und Ingenieure im fachspezifischen Vorbereitungsdienst Bahnwesen in der Laufbahn des gehobenen technischen und in der Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes ausgebildet.
Zugangsvoraussetzungen sind für den gehobenen technischen Dienst unter anderen ein abgeschlossenes FH- oder Bachelor-Studium (bevorzugt in der Studienrichtung Maschinenbau, Bautechnik, Elektro- oder Nachrichtentechnik) und für den höheren technischen Dienst ein abgeschlossenes Uni-/TH-/Master-Studium in den gleichen Studienrichtungen. Die Ausbildung für den gehobenen Dienst dauert ein Jahr, die für den höheren Dienst zwei Jahre.
Die Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation dauert drei Jahre. Der praktische Teil erfolgt im EBA, die ausbildungsbegleitende Unterweisung im Bundesverwaltungsamt in Köln und der Blockunterricht in der Berufsschule in Bonn.
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare haben die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- oder Wahlstation im EBA abzuleisten. Hier lernen Sie Aufgaben und Strukturen einer Bundesoberbehörde kennen und können sich mit den Aufgaben der Verwaltung vertraut machen. Sofern die Station in der Zentrale des EBA in Bonn durchgeführt wird, kann der Einsatz im Referat 11 (Justitiariat) oder im Referat 23 (Planfeststellung, Freistellung) erfolgen. Bei Durchführung der Station in einer Außenstelle erfolgt der Einsatz im Sachbereich 1 (Planfeststellung, Freistellung).
Weitere Informationen unter:
www.eba.bund.de
Autor: Ruben Heim
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