Die Probezeit für Auszubildende

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

Die Probezeit nicht zu „überstehen", kommt recht selten vor, dafür muss sicherlich einiges zwischen Arbeitgeber und Beschäftigte beziehungsweise Auszubildenden vorgefallen sein. Außerdem: Man geht natürlich davon aus, dass man sich seinen Job bereits vorher sehr sorgfältig ausgewählt hat. Dennoch kann es zu Überraschungen kommen, sobald man mitten im Berufsleben steckt; man könnte es auch so formulieren: irgendwie hat man sich seinen Job anders vorgestellt. Genau dazu dient die Probezeit.Arbeitgeber und auch Beschäftigte bzw. Auszubildende haben die Möglichkeit, sich während dieser Zeit zum Einen ein genaues Bild über seine Arbeitsstelle zu verschaffen und zum Anderen darüber, ob man „zusammen passt". Stellt eine der beiden Seiten fest, dass es miteinander anscheinend nicht „funktioniert", kann noch während der Probezeit das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung kann hier auch mündlich erfolgen.
Die Probezeit beträgt laut Manteltarifvertrag für Auszubildende während der Ausbildung drei Monate.


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zum Berufsstart im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024