Pflicht des Ausbilders

 

 

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Die auszubildende Einrichtung oder Behörde ist verpflichtet, dem Auszubildenden währende der Ausbildungszeit alle Qualifikationen beizubringen, die für den angestrebten Beruf gebraucht werden. Die Behörde muss deshalb darauf achten, dass die mit der Ausbildung betrauten Ausbilder „persönlich und fachlich" geeignet sind.


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